Sprechfunkzeugnisse (UBI-SRC)

Immer wieder hört man, dass es reicht, dass einer auf dem Schiff den UBI-SRC besitzt. Doch diese (bis vor einigen Jahren geltende Regel) ist überholt!

Entgegen einiger Meinungen gilt in Deutschland folgendes:

An Bord einer Segelyacht gilt eine klare und strikte gesetzliche Regelung: Der Schiffsführer (Skipper) muss das entsprechende Sprechfunkzeugnis besitzen, sobald eine betriebsbereite Funkanlage an Bord vorhanden ist.
Es reicht in Deutschland (und den meisten europäischen Ländern) nicht aus, wenn nur ein beliebiges Crewmitglied den Funkschein hat – die Pflicht liegt primär beim Verantwortlichen an Bord.

Welche Funkscheine gibt es denn überhaupt und wofür werden Sie eingesetzt?

Funkzeugnis: Bereich: Funkanlage: Zielgruppe
UBI Binnen UKW (mit ATIS) Freizeit und BErufsschiffahrt auf Flüssen-Seen
SRC See (Küste) UKW (mit DSC) Sportbootfahrer auf dem Meer
LRC See (Weltweit UKW, GW, KW, Satelit Blauwassersegler, Langfahrt