Immer wieder hört man, dass es reicht, dass einer auf dem Schiff den UBI-SRC besitzt. Doch diese (bis vor einigen Jahren geltende Regel) ist überholt!
Entgegen einiger Meinungen gilt in Deutschland
folgendes:
An Bord einer Segelyacht gilt eine klare und strikte
gesetzliche Regelung: Der Schiffsführer (Skipper) muss das
entsprechende Sprechfunkzeugnis besitzen, sobald eine
betriebsbereite Funkanlage an Bord vorhanden ist.
Es reicht in Deutschland (und den meisten europäischen Ländern)
nicht aus, wenn nur ein beliebiges Crewmitglied den Funkschein
hat – die Pflicht liegt primär beim Verantwortlichen an Bord.
Welche Funkscheine gibt es denn überhaupt und wofür werden Sie eingesetzt?
| Funkzeugnis: | Bereich: | Funkanlage: | Zielgruppe |
| UBI | Binnen | UKW (mit ATIS) | Freizeit und BErufsschiffahrt auf Flüssen-Seen |
| SRC | See (Küste) | UKW (mit DSC) | Sportbootfahrer auf dem Meer |
| LRC | See (Weltweit | UKW, GW, KW, Satelit | Blauwassersegler, Langfahrt |
